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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Allgemeines

  1. Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Verbrauchern gem. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (nachstehend BGB).
  2. Abweichende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Abweichende schriftliche Vereinbarungen in getätigten Angeboten und/oder Verträgen haben Vorrang

§ 2 Art und Umfang der Leistung

  1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält.
  2. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber auf ein vorliegendes Angebot telefonisch den Auftrag erteilt und eine mündliche, telefonische, oder schriftliche Auftragsbestätigung mit Beginn der Arbeiten erhalten hat.
  3. Die Leistungen werden von uns wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

  1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
  2. Bei einmaligen Leistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
    Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.
  3. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
  4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
  5. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
  6. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.
  7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.

§ 4 Aufmaß

  1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
  2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
  3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise

  1. Die im schriftlichen Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen.
  2. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Mündliche Nebenabreden sind unzulässig.
  3. Die Winterdienstpauschalen erhöhen sich, zum Ausgleich der laufenden Preissteigerungen, je Saison um 2,4% ohne dass es konkreter Erläuterungen bedarf.
  4. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.

§ 6 Vertragszeiten/Kündigungsfristen

  1. Soweit im Angebot Leistungen nicht ausdrücklich als einmalige Leistungen angeboten und keine anderen Kündigungsfristen schriftlich vereinbart sind, können von Auftraggeber und Auftragnehmer ordentlich gekündigt werden:
    – Unterhaltsreinigungsaufträge
    mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalenderjahres,
    – Winterdienstaufträge
    mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres,
    – Glasreinigungsaufträge
    mit einer Frist von 6 Wochen vor dem nächsten Ausführungstermin.

§ 7 Mitwirkungspflicht

  1. Der Auftraggeber gewährleistet den für die Auftragserfüllung notwendigen, unbehinderten Zugang zu seinen Geschäfts- oder Diensträumen. Dies gilt entsprechend für die Außenflächen.

§ 8 Sicherheitseinbehalt

  1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder für eventuelle Gewährleistungsansprüche gleich aus welchem Grund einzubehalten.

§ 9 Haftung

  1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenshaftpflicht). Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
  2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

  1. Rechnungen sind netto ohne jeglichen Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Skontoabzüge werden nicht gewährt. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig (Geldeingang auf ein Konto des Auftragnehmers). Die Fälligkeit der Rechnungsentgelte entsteht mit ordnungsgemäßer Leistungserbringung.
  2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Erfüllungsort der Leistungen ist der jeweilige Leistungsrot.

§ 12 Hinweis auf Datenspeicherung

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§ 13 Teilunwirksamkeit / Salvatorische Klausel

  1. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.