Winterdienst
Laut Ortssatzung ist jeder Anlieger verpflichtet, seinen Gehweg von 7 Uhr morgens bis in die Abendstunden für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Denn, wenn ein Passant zu Schaden kommt haftet der Eigentümer des Grundstücks. Schnell geht es dabei um Haftungsansprüche über mehrere tausend Euro. Gerichtsprozesse und entsprechender Ärger sind die Folgen. Mit uns ersparen sie den ganzen Ärger und können den Alltag genießen.
- Objektbesichtigung, Beratung, Angebot gemäß gewünschter Leistung (KOSTENLOS)
- Räumung des Schnees nach den derzeit gültigen Bestimmungen der Gemeindereinigungssatzung
- kompetente Einsatzleitung “Rund um die Uhr“
- Ausreichend hohe Versicherungsdeckung für Personen- und Sachschäden
- Ausgearbeitete Räumungspläne
- Geschultes und erfahrenes Personal
- Modernes und ausreichendes Equipment
- Durchführung von Kontrollfahrten
- Entfernen des Streugutes nach Erfordernis
Bereits seit der Wintersaison 2009/10 bietet die Fa. BuMa Gebäudeservice einen ganz speziellen Nachbarschaftstarif an. Voraussetzung: Mindestens zwei aneinander liegende Bürgersteige. Fragen Sie nach Ihrem speziellen Nachbarschaftstarif.
Das Wetter können Sie sich nicht aussuchen, den Service schon!